Amtsgericht Weilheim i. OB
Grundbuchamt Amtsgericht Weilheim i. OB. Route zum Amt. Dokumente online anfordern.
Grundbuchauszug bei Amtsgericht Weilheim i. OB bestellen
Antragsformular für Grundbucheinsicht
Die Beantragung von Grundbuchauszug und anderen amtlichen Dokumenten erfolgt vollständig digital und online. Sie benötigen weder Drucker noch Fax-Gerät. Die Zustellung erfolgt per Post oder Wahlweise Download als PDF. Mit dem Zugnag zum Kundenportal sind Sie stets auf dem neusten Stand und haben die Möglichkeit unsere Mitarbeiter zu erreichen.
Der Antrag wird an diese zusändige Stelle für Ihren Ort im Amtsgericht Weilheim i. OB weitergeleitet.
Zum Online-AntragDokumente Online bestellen
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Teilungserklärung
- Altlastenverzeichnis
- Baulastenverzeichnis
- Erschließungsbescheinigung
- Bebauungsplan
Amtsgericht Weilheim i. OB ist zuständig für folgende Orte:
Häufige Fragen zum Amtsgericht Weilheim i. OB
Das Amtsgericht Weilheim i. OB ist eine Behörde, die für die Führung des Grundbuchs zuständig ist. Es verwaltet alle rechtlichen Informationen zu Grundstücken und Immobilien in seinem Zuständigkeitsbereich.
Das Amtsgericht Weilheim i. OB ist verantwortlich für die Eintragung von Eigentumsverhältnissen, Belastungen, Hypotheken und anderen Rechten an Grundstücken. Es stellt auch Grundbuchauszüge und andere amtliche Dokumente aus.
Sie können das Amtsgericht Weilheim i. OB telefonisch, per E-Mail oder persönlich während der Öffnungszeiten kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Website des Amtsgericht Weilheim i. OB.
Beim Amtsgericht Weilheim i. OB können Sie unter anderem Grundbuchauszüge, Eigentumsnachweise und Bescheinigungen über bestehende Belastungen beantragen.
Die Bearbeitungszeit beim Amtsgericht Weilheim i. OB beträgt in der Regel zwischen 5 und 14 Werktagen, abhängig von der Art des Antrags und der aktuellen Auslastung der Behörde.
Die Gebühren beim Amtsgericht Weilheim i. OB variieren je nach Art des Antrags und betragen in der Regel zwischen 10 und 50 Euro. Genauere Informationen finden Sie auf der Website des Amtsgericht Weilheim i. OB.